Mobbing als Berufskrankheit?
von Jochen Neubert
Das Landessozialgericht Darmstadt musste die Frage entscheiden, ob Mobbing am Arbeitsplatz eine Berufskrankheit darstellt. Das LSG Darmstadt hat diese Frage verneint und ausgeführt, dass keine Berufskrankheit vorliegt, wenn Arbeitnehmer psychisch wegen regelmäßigem Mobbing am Arbeitsplatz erkranken.
Denn bislang hat der Gesetzgeber es noch nicht für erforderlich erachtet, Mobbing und die Folgen in die Berufskrankheitenverordnung aufzunehmen. Solange das nicht geschehen ist, werden weiterhin Arbeitnehmer, die wegen Mobbing am Arbeitsplatz psychisch erkranken und möglicherweise aus dem Arbeitsleben ausscheiden, keine Ansprüche wegen einer Erkrankung erleiden (Urteil: L 3 U 199/11).