Veränderungen der Kfz-Steuer-Befreiung

In diesem Jahr geht in Deutschland die Kfz-Steuerverwaltung von den Finanzämtern auf die Hauptzollämter über. Da es aber nur wenige Hauptzollämter gibt, müssen Menschen mit Behinderung unter Umständen große Entfernungen überwinden, um an den Nachweis zu kommen.

Bernd Rößler von der Pressestelle der Bundesfinanzdirektion Mitte teilte mit, dass 150 weitere Kontaktstellen eingerichtet werden, an die sich Betroffene wegen des Nachweises der Steuerbefreiung wenden können. Geplant sei, dass die Kontaktstellen  "von keinem Standort mehr als 50 Kilometer entfernt" seien.

Rößler ermutigt zudem Betroffene, "den Zoll anzurufen, wenn sie Fragen haben".  Eine Infohotline soll seit Februar eingerichtet sein (Tel.: 0351 44834-550).

Mehr Informationen auch auf der Homepage der Zollverwaltung (www.zoll.de).

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